positive Säkularität
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Um gleich ein Missverständnis auszuräumen - es geht nicht um die Abschaffung der Kirchensteuer. Wer Mitglied der Kirche ist und seinen "Vereinsbeitrag" bezahlen will, der kann das gerne machen.
Es geht um das Geld, dass jeder, der nichts mit der Kirche am Hut hat, zwangsweise über seine Steuer an die Kirchen zahlt. Und - um gleich das zweite Missverständnis auszuräumen - mit der nicht die Krankenhäuser und Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft bezahlt werden. Denn dafür bekommen die Kirchen aus anderen Beitrags- und Steuertöpfen Geld.
Nach 100 Jahren: Staatsleistungen an die Kirchen beenden – jetzt!
Im August 2021 feierten wir den 100. Jahrestag der demokratischen Weimarer Verfassung. Nach dem Ende des Kaiserreichs sollte es eine Staatskirche nicht mehr geben. Staat und Kirchen sollten getrennt werden. Daher ist in der Weimarer Verfassung von 1919 und im Grundgesetz ausdrücklich festgelegt: die historischen Staatsleistungen an die Kirchen sind abzulösen. Das ist nicht geschehen. Im Gegenteil: Diese Zuwendungen haben sich in den Bundesländern (außer Hamburg und Bremen) auf jährlich 538 Millionen Euro (2018) und insgesamt seit Inkrafttreten des Grundgesetzes auf einen Betrag von über 17 Milliarden Euro aufgetürmt.
Diese Zahlungen werden aus allgemeinen Steuermitteln von allen Bürgern ungeachtet ihrer Kirchenzugehörigkeit aufgebracht. Die Geldbeträge werden den Kirchen vom Staat zur freien Verfügung überwiesen.
Einen Großteil der Gelder verwenden die Kirchen zur Bezahlung von Gehältern und Pensionen für Seelsorgegeistliche, Bischöfe, Pfarrer, Generalvikare und Bischofssekretäre. Die beiden Kirchen erhalten diese altrechtlichen Staatsleistungen neben ihren Kirchensteuereinnahmen von derzeit jährlich insgesamt 12,5 Milliarden Euro.
